Organisation

Auch die anwaltliche Berufsausübung ist erheblicher Bürokratie unterworfen.
Auch die anwaltliche Berufsausübung ist erheblicher Bürokratie unterworfen.
(Letzte Aktualisierung: 24.10.2022)

Die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Anwälte sind kompliziert. Diese sind dafür da, zum einen den vertrauensvollen Beruf des Rechtsanwalts vor Missbrauch zu schützen, andererseits aber auch Übergriffe des Staates auf Anwälte verhindern.

Zudem werden Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant geregelt.

Was ist die Rechtsanwaltskammer?

Die Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltungsorganisation der Anwälte. Jeder Anwalt muss Mitglied seiner örtlich zuständigen Kammer sein. Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Was regelt die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)?

In der BORA sehen sehr einzelne Berufspflichten, die die allgemeinen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergänzen. So werden bspw. Einzelpflichten wie die Verschwiegenheit und das Verbot der Vertretung gegenläufiger Interesse näher ausgeführt und konkrete Verhaltensvorschriften gemacht. Es gibt auch Regeln zum Auftritt nach außen wie bspw. zur Werbung, zur Wahl eines Kurznamens oder auch zur Gestaltung von Briefbögen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Anwälten und Angehörigen anderer Berufe wird thematisiert.

Was regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)?

Die BRAO regelt in erster Linie die Frage der Zulassung zur Anwaltschaft sowie die Organisation der Rechtsanwaltskammern. Zudem werden einige Grundpflichten der Anwälte geregelt, z.B. die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung sowie anwaltliche Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Anlegen von Akten.

Welche Gesetze regeln den Beruf des Rechtsanwalts?

Es gibt folgende bedeutenden Gesetze und Rechtsnormen:

Daneben gibt es noch verschiedene Rechtsnormen, die bei der Tätigkeit der meisten Anwälte eine eher untergeordnete Rolle spielen, z.B. das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder das Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG).

Hinsichtlich des Vertragsverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant finden die BGB-Regeln Anwendung. Je nach konkreter Tätigkeit kann es sich um einen Auftrag, um einen Werk- oder einen Dienstvertrag handeln.

Wer lässt die Anwälte zu?

Früher geschah dies durch den Staat, zuletzt durch das Oberlandesgericht. Mittlerweile sind dafür die Rechtsanwaltskammern in eigener Zuständigkeit ermächtigt. Dies wird heute als Teil der freien Advokatur gesehen, dass nicht der Staat, sondern die Selbstverwaltungskörperschaft entscheidet, wer als Anwalt zugelassen wird.

Wie viele Juristen sind Frauen?

Heute sind mehr als 50 % der Jura-Studenten Frauen. Bei den Anwälten sind die Frauen noch in der Minderheit (ca. ein Drittel), holen aber erheblich auf. Im Staatsdienst sind die Geschlechter bereits ziemlich gleich stark vertreten.

Die erste Zulassung einer Frau zur Rechtsanwaltschaft erfolgte in Deutschland übrigens erst 1925.

Wo sind die Hauptpflichten des Anwalts geregelt?

In den §§ 43, 43a BRAO finden sich zahlreiche, aber relativ allgemein formulierte Anwaltspflichten:

  • gewissenhafte Berufsausübung (§ 43 Satz 1)
  • würdiges Verhalten (§ 43 Satz 2)
  • keine Gefährdung der beruflichen Unabhängigkeit (§ 43a Abs. 1)
  • Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2)
  • kein unsachliches Verhalten (§ 43a Abs. 3)
  • keine Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4)
  • sorgfältige Behandlung anvertrauten Vermögens (§ 43a Abs. 5 Satz 1)
  • Weiterleitung von Geldern/Anderkonto (§ 43a Abs. 5 Satz 2)
  • Fortbildung (§ 43a Abs. 6)
Seit wann gibt es Rechtsanwälte?

Im römischen Reich, aus dem weite Teile unseres Rechts stammen, gab es keine Juristen im Sinne von ausgebildeten Rechtsspezialisten. Hier übernahmen lediglich Politiker wie Senatoren gelegentlich juristische Angelegenheiten von Bürgern.

Prozessvertreter unter dem Namen „Fürsprecher“ wurden gesetzlich erstmals im Sachsenspiegel aus dem frühen 13. Jahrhundert erwähnt. Diese mussten aber nicht unbedingt Juristen sein.

Bei wem kann ich mich über meinen Anwalt beschweren?

Beschwerden über Anwälte nimmt die örtliche Rechtsanwaltskammer entgegen. Allerdings behandeln die Kammern nur anwaltliche Pflichtverletzungen; hierzu gehört es in der Regel nicht, wenn der Anwalt nur ein für den Mandaten enttäuschendes Ergebnis erzielt, bspw. den Prozess verloren hat.

Was ist ein allgemeiner Vertreter?

Der allgemeine Vertreter vertritt den Anwalt während einer Abwesenheit von gewisser Dauer. Ein solcher ist schon bei längerer als einwöchiger Abwesenheit (§ 53 BRAO) zu bestellen.

Wie dürfen Beschwerden an einen anderen Anwalt übermittelt werden?

Gemäß § 25 BORA dürfen Beanstandungen nur vertraulich erfolgen, postalisch also mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“.

Wie funktioniert die Rentenversorgung der Anwälte?

Anwälte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern haben ihre eigene Absicherung über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte.

Wann liegt Werbung um ein Mandat im Einzelfall vor?

Um ein Einzelfallmandat wird nur geworben, wenn ein potentieller Mandant explizit persönlich angeschrieben wird. Ein solches Vorgehen ist von § 43b BRAO grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise zulässig, wenn jemand aufgrund eines konkreten Beratungsbedarfs angesprochen wird.

Wann darf ein Anwalt trotz Vermögensverfalls weiterarbeiten?

Wer sich im Vermögensverfall befindet, darf grundsätzlich kein Anwalt sein, § 7 Nr. 9 und § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO. Diees gilt aber dann nicht, wenn der Anwalt keine eigenverantwortliche Verbindung zu den Mandantengeldern hat, also insbesondere nicht „in Versuchung“ kommen kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn er lediglich angestellter Rechtsanwalt ist.

Was ist das besondere elektronische Anwaltspostfach?

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist eine sichere Kommunikationsmöglichkeit im juristischen Bereich. Damit sollen sich Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte Nachrichten schicken und prozessuale Schriftsätze einreichen können. Fernziel ist der rein elektronische, papierlose Rechtsverkehr.

Das beA wird gemäß § 31a Abs. 1 BRAO durch die Bundesrechtsanwaltkammer für jeden deutschen Anwalt eingerichtet. § 130a ZPO und § 55a VwGO stellen klar, dass ein elektronisch eingereichter Schriftsatz in jedem Fall formgerecht ist.

Die Geschichte des beA lässt sich im Wesentlichen in folgende Abschnitte gliedern:

  • Der elektronische Rechtsverkehr wurde durch das Zustellreformgesetz, das Formvorschriftenanpassungsgesetz, das dritte Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz und das Justizkommunikationsgesetz allmählich gesetzlich verankert, war aber anfangs kaum in Gebrauch.
  • 2007 wurde das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingeführt. Es dient ebenfalls der sicheren elektronischen Nachrichtenübermittlung, ist aber in erster Linie für den behördeninternen Gebrauch entwickelt worden. Trotzdem gilt es als „Urversion“ des beA.
  • Zum 1. Januar 2016 sollte eigentlich das beA zur Verfügung stehen. Die BRAK gab jedoch einige Wochen vor dem Starttermin bekannt, dass der technische Stand noch nicht zufriedenstellend sein. Daher würde sich der Einsatz noch etwas verschieben.
  • Als neuer Termin wurde der 29. September 2016 angepeilt. Am 6. Juni 2016 untersagte der Anwaltsgerichtshof Berlin der BRAK jedoch, das beA für Anwälte freizuschalten, die dies ablehnten. Eine Rechtsgrundlage für zwangsweise Einführung gäbe es nicht. Eine Freischaltung nur für alle anderen Anwälte war der BRAK aber technisch nicht möglich. Dementsprechend musste die Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
  • Am 28. September trat die Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) in Kraft. § 21 Abs. 1 Satz 2 RAVPV sieht vor, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Anwälte einzurichten. Daraufhin hat die BRAK die Aufhebung der einstweiligen Anordnungen des AGH Berlin beantragt. Den klagenden Rechtsanwälten wurde Äußerungsfrist bis zum 10. Oktober gewährt – eine Entscheidung des AGH dürfte also unmittelbar bevorstehen.
Welche Gesellschaften sind für Rechtsanwälte zulässig?

Bei den verschiedenen Gesellschaftstypen ist folgendes zu beachten:

OHG/KG: Unzulässig, da eine Rechtsanwaltskanzlei kein Handelsgewerbe ist.

GmbH/AG: Zulässig, aber Buchführungs- und Körperschaftsteuerpflicht entsteht. Zudem darf kein Nichtanwalt Einfluss auf die Gesellschaft nehmen können, es dürfen also nur Anwälte Gesellschafter sein. Diese Kanzleien sind noch sehr selten.

PartG: Die Partnerschaftsgesellschaft ist die typische Anwaltsgesellschaft, sie wurde speziell hierfür und unter maßgeblicher Mitwirkung der Anwaltschaft eingeführt. Auch die Partnerschaftsgesellschaft kann sich der GmbH annähern und ihre Berufshaftung begrenzen.

LL.P.: Die Legal Partnership ist vor allem in Großbritannien verbreitet und baut auf europäischem Recht auf. Sie ist jedoch auch in Deutschland anerkannt und kann ihre Geschäfte betreiben.

Was ist eine Sozietät?

Eine Sozietät existiert in der anwaltlichen Praxis, nicht aber im Gesetz. Was im einzelnen damit rechtlich gemeint ist, ist unklar. Insbesondere können sich sehr unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit dahinter verbergen. Grundsätzlich wird damit nur gesagt, dass mehrere Anwälte tätig sind.

Was ist der Unterschied zwischen BRAO und BORA?

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist ein Bundesgesetz, das den Rahmen für Berufsausübung des Anwalts festlegt.

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist eine durch die Bundesrechtsanwaltskammer verabschiedete Satzung, die vom Bundesjustizministerium nur noch genehmigt werden muss. In dieser stehen detaillierte Standesregeln.

Gibt es Anwälte, die nur ein bestimmtes Rechtsgebiet vertreten dürfen?

Normalerweise nicht. In der deutschen juristischen Ausbildung besteht immer noch das Bild des sogenannten Volljuristen, der alle Rechtsgebiete erlernt und in allen Angelegenheiten kompetent ist.

Freilich spezialisiert sich fast jeder Anwalt auf eine oder mehrere Richtungen. Viele Rechtsanwälte bilden sich auch zu Fachanwälten für bestimmte Themen weiter.

Darf ein Anwalt überhaupt Werbung machen?

Ja, mittlerweile schon.

Ursprünglich galt anwaltliche Werbung als standeswidrig. Später waren nur neutrale Hinweise auf die Rechtslage erlaubt. Mittlerweile sagt § 43b BRAO:

Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

Damit dürfen insbesondere keine überzeichneten oder reißerischen Anpreisungen der eigenen Leistung erfolgen. Was konkret noch zulässig ist, lässt sich allgemein meist nicht sagen.

Gibt es eine spezielle Anwaltsausbildung?

Nein, auch Anwälte sind ganz normale Volljuristen, sie haben also ein Jura-Studium abgeschlossen und die „Befähigung zum Richteramt“ erworben. Sie können noch Fachanwaltstitel haben, aber das sind nur Weiterbildungen.

Was sind Anwalts-Bürogemeinschaften?

In einer Bürogemeinschaft zwischen Anwälten betreibt weiterhin jeder Anwalt seine eigene, von den anderen getrennte Kanzlei. Es werden lediglich die sachlichen und personellen Ressourcen (Literatur, Wartezimmer, EDV, Angestellte usw.) gemeinsam genutzt. Solche Anwälte dürfen auch keine gemeinsamen Briefbögen benutzen.

Sind anwaltliche Bürogemeinschaften zulässig?

Bürogemeinschaften zwischen Rechtsanwälten oder mit Steuerberatern sind grundsätzlich erlaubt. Problematisch sind dagegen Verbindungen mit Gewerbebetrieben.

Was ist ein Syndikus?

Ein Syndikus ist kein selbstständiger, sondern ein angestellter Anwalt, der ausschließlich für seinen Arbeitgeber (in der Regel ein Unternehmen) tätig wird. Er bietet seine Dienste also nicht in unabhängiger Weise der Allgemeinheit an, sondern fungiert als Rechtsabteilung eines einzelnen Auftraggebers.

Damit er nicht als normaler Arbeitnehmer, sondern als Syndikus anerkannt wird, muss das Gepräge seiner Tätigkeit der eines normalen Anwalts entsprechen.

Wann muss ein Anwalt erreichbar sein?

Grundsätzlich muss die Erreichbarkeit zu den regulären Bürozeiten gesichert sein. Als reiner „Feierabend-Anwalt“ kann man nicht praktizieren.

Welche Zustellungen werden von § 14 BORA erfasst?

§ 14 BORA sieht vor, dass der Anwalt ordnungsgemäße Zustellungen entgegennehmen und quittieren muss. Dies gilt aber nur noch für solche von Gerichten und Behörden, nicht mehr für Zustellungen von Anwalt zu Anwalt. Die bisherige Auslegung umfasste letztere auch; dies war jedoch nicht von der Satzungskompetenz der Anwaltskammern gedeckt. Am Empfang von Zustellungen durch andere Anwälte muss er dagegen nicht mitwirken, da dies häufig den Interessen des eigenen Mandanten schaden würde.

Welchen Beweiswert haben Telefonnotizen in der anwaltlichen Handakte?

In der Praxis bietet es sich an, den Inhalt von Telephongesprächen zumindest stichpunktartig zu notieren.
In der Praxis bietet es sich an, den Inhalt von Telephongesprächen zumindest stichpunktartig zu notieren.
Zur ordentlichen Führung der Handakte über einen bestimmten Fall gehört auch die Aufnahme von Telefonnotizen. Diese beweisen zwar an sich nur, dass der Anwalt sie irgendwann niedergeschrieben hat; dass sie der Wahrheit entsprechen, ist dadurch aber längst nicht belegt.

Allerdings wird den Akten ein gewisser Anscheinsbeweiswert zugemessen. Ist das Gesamterscheinungsbild den Akte geordnet und nachvollziehbar, kann davon ausgegangen werden, dass der Anwalt die Akten ordnungsgemäß geführt und bspw. auch Telefongespräche richtig aufgenommen hat.

Ist die Nutzung von Telefondienstleistern (Call-Center) durch den Anwalt zulässig?

Manche Anwälte haben keine eigene Sekretärin mehr, sondern nehmen die Dienste von Call-Centern in Anspruch, deren Mitarbeiter die Anrufe für den Anwalt entgegennehmen. Diese Nutzung ist wohl grundsätzlich nicht verboten, allerdings bestehen Datenschutzproblematiken, die es zu lösen gilt.

Zunächst muss die Telefonistin stets am Anfang darauf hinweisen, dass die nicht in der Kanzlei sitzt, sondern für einen externen Dienstleister arbeitet. Sämtliche Mitarbeiter des Call-Centers müssen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

Insgesamt ist die rechtskonforme Nutzung daher wohl eher unpraktisch.

Trifft den Anwalt eine Dokumentationspflicht hinsichtlich seiner Mandatsausübung?

Nein, ob und wie er seine Tätigkeit dokumentiert, ist dem Anwalt freigestellt. Ein Unterlassen von Dokumentationen führt auch nicht etwa zu einer Beweislastumkehr. Allerdings gibt es eine sekundäre Darlegungslast für die vollständige Aufklärung über die Prozessaussichten. Dies kann unter Umständen deutlich leichter sein, wenn die entsprechenden Schritte dokumentiert sind.

Ist § 5 RDG ein Schutzgesetz?

Ja, bei Verletzung von § 5 RDG, also unerlaubter Rechtsberatung durch einen Nichtanwalt, kommt ein Schadenersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Betracht.

Die anwaltliche Organisation in der Verfassungsbeschwerde

Insbesondere berufsrechtliche Maßnahmen durch die Anwaltskammern gegen Rechtsanwälte sind hochbrisant und können Gegenstand von Verfassungsbeschwerden sein. Vor allem bei einschneidenden Sanktionen wird ohne Weiteres die Berufsfreiheit betroffen sein und eine besonders gründliche Abwägung notwendig sein.