Fachanwaltschaft

Fachanwälte müssen vertiefte Kenntnisse im ihrem Rechtsgebiet nachweisen.
Fachanwälte müssen vertiefte Kenntnisse im ihrem Rechtsgebiet nachweisen.
(Letzte Aktualisierung: 15.06.2024)

Grundsätzlich kann jeder Anwalt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – jedes Mandat annehmen und Mandanten in jedem Rechtsbereich und vor jedem Gericht beraten und vertreten.

Damit es doch gewisse Unterschiede hinsichtlich der Spezialisierung der Rechtsanwälte gibt und man als Mandant Experten auch als solche erkennt, wurde vor einigen Jahre die Fachanwaltschaft eingeführt. In einer immer größeren Zahl an Rechtsbereichen gibt es Fachanwaltstitel, die Rechtsanwälte erwerben können.

Wann kann ein Anwalt den Fachanwaltstitel beantragen?

Fachanwalt kann nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung nur werden, wer innerhalb der vergangenen sechs Jahre mindestens drei Jahre als Anwalt tätig war (§ 3 FAO).

Zudem müssen im Moment der Antragstellung natürlich die fachlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Fachanwaltstitel vorliegen.

Ist der Titel „Fachanwalt“ eine Garantie für besondere Kenntnisse?

Ja. Nicht jeder Anwalt darf sich aus Werbegründen als Fachanwalt bezeichnen. Es handelt sich um eine geschützte Bezeichnung, die gemäß Fachanwaltsordnung (FAO) nur führen darf, wer „besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen“ nachweisen kann.

Die Ausbildung umfasst 120 bis 180 Stunden Unterricht sowie mehrere schriftliche Prüfungen. Ein Fachanwalt für Strafrecht muss bspw. mindestens 60 Strafverfahren erledigt haben und mindestens 40 Hauptverhandlungstermine vor höheren Gerichten hinter sich haben.

Ist die Fachanwaltsprüfung eine staatliche Prüfung?

Nein, die Lehrgänge und Klausuren werden meist durch private oder öffentliche Anbieter organisiert. Notwendig ist aber, dass die Lehrgänge anwaltsspezifisch sind und die geforderten Kenntnisse vollständig umfassen.

Muss sich der Fachanwalt auch weiterbilden?

Um die Kenntnisse in seinem Spezialgebiet frisch und aktuell zu halten, muss sich ein Fachanwalt permanent fortbilden.
Um die Kenntnisse in seinem Spezialgebiet frisch und aktuell zu halten, muss sich ein Fachanwalt permanent fortbilden.
Ja.

Um sicherzugehen, dass der Fachanwalt die Kenntnisse in seinem Rechtsgebiet auch nach der Prüfung behält und stetig aktualisiert, gibt es eine ständige Fortbildungspflicht. § 15 Abs. 3 der Fachanwaltsordnung verlangt grundsätzlich Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr.

Der Fachanwalt soll auf diese Weise sein Wissen aktuell halten, wobei grundsätzlich die Teilnahme als Zuhörer an Seminaren reicht. Daneben ist auch die Teilnahme als Dozent sowie die Mitarbeit an (qualitativ hochwertigen) wissenschaftlichen Publikationen möglich.

Die Fachanwaltschaft in der Verfassungsbeschwerde

Bzgl. Fachanwaltschaften gab es bisher relativ weniger Verfassungsbeschwerden. Denkbar wäre eine solche, wenn die Fachanwaltschaft ohne nachvollziehbaren Grund verweigert oder wieder entzogen wird. Auf die Einführung einer bestimmten Fachanwaltschaft dürfte es keinen Anspruch geben.

Übrigens besteht auch keine Fachanwaltschaft für Verfassungsrecht.