Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Mandanten ihre Rechte kennen, wahrnehmen und gegenüber anderen Personen, Behörden oder Gerichten durchsetzen können. Zugleich unterliegt die anwaltliche Tätigkeit selbst einem umfangreichen rechtlichen und berufsrechtlichen Regelwerk.

Das Anwaltsrecht umfasst zahlreiche unterschiedliche Rechtsfragen. Dazu gehören insbesondere
- die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft,
- anwaltliche Berufspflichten,
- Verschwiegenheit und Vertraulichkeit,
- Interessenkonflikte,
- anwaltliche Vergütung,
- Anwaltshaftung,
- Fachanwaltschaften,
- Kanzleiorganisation und Berufsausübungsgesellschaften sowie
- die Tätigkeit von Rechtsanwälten gegenüber Gerichten und Behörden.
Zentrale Rechtsgrundlage ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Daneben sind insbesondere die Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie zahlreiche Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen von Bedeutung.
Welche Informationen bietet anwaltsrecht-faq.de?
Diese Seite bietet allgemein verständliche Informationen zu häufigen Fragen des anwaltlichen Berufsrechts und des Rechtsverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant.
Thematisiert werden insbesondere
- Rechte und Pflichten von Rechtsanwälten,
- Rechte von Mandanten,
- Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei,
- Berufsrecht und Rechtsanwaltskammern,
- Mandatsvertrag und Mandatsbeendigung,
- Anwaltskosten und Vergütungsvereinbarungen,
- Anwaltshaftung bei Beratungs- oder Prozessfehlern,
- anwaltliche Verschwiegenheit,
- Interessenkollisionen sowie
- verfassungsrechtliche Fragen des Anwaltsrechts.
Die Beiträge sollen einen ersten Überblick vermitteln. Gerade im Anwaltsrecht hängt die rechtliche Bewertung jedoch häufig von den Umständen des konkreten Mandats, der Kanzleistruktur und dem jeweiligen Verfahren ab.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Rechtsanwalt?
Rechtsanwälte sind nach § 1 BRAO unabhängige Organe der Rechtspflege.
Zu ihren zentralen Berufspflichten gehören insbesondere
- die gewissenhafte Berufsausübung,
- die Wahrung ihrer beruflichen Unabhängigkeit,
- die anwaltliche Verschwiegenheit,
- das Verbot widerstreitender Interessen,
- der sorgfältige Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten und
- die Pflicht zur beruflichen Fortbildung.
Gleichzeitig besitzen Rechtsanwälte besondere Rechte, die eine unabhängige Interessenvertretung ermöglichen sollen.
Dazu gehören beispielsweise besondere Schutzvorschriften für
- vertrauliche Mandatskommunikation,
- Zeugnisverweigerung,
- anwaltliche Unterlagen und
- die freie und unabhängige Berufsausübung.
Welche Rolle spielt der Mandant im Anwaltsrecht?
Ein erheblicher Teil des Anwaltsrechts betrifft das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant.
Mit der Übernahme eines Mandats entstehen wechselseitige Rechte und Pflichten.
Der Rechtsanwalt muss insbesondere
- den übernommenen Auftrag sorgfältig bearbeiten,
- den Mandanten über wesentliche rechtliche Chancen und Risiken informieren,
- Fristen beachten,
- dessen Interessen unabhängig wahrnehmen und
- vertrauliche Informationen schützen.
Der Mandant muss seinerseits insbesondere die zur Bearbeitung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und die vereinbarte beziehungsweise gesetzlich geschuldete Vergütung bezahlen.
Kommt es zu Streitigkeiten, können beispielsweise Fragen der
- Anwaltshaftung,
- Vergütung,
- Mandatskündigung oder
- berufsrechtlichen Verantwortlichkeit
entstehen.
Welche Bedeutung hat die Rechtsanwaltskammer?
Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und Träger der anwaltlichen Selbstverwaltung.
Sie sind insbesondere zuständig für
- Zulassungsfragen,
- Berufsaufsicht,
- Beratung ihrer Mitglieder,
- bestimmte berufsrechtliche Verfahren sowie
- die Entscheidung über Fachanwaltsbezeichnungen.
Auch Mandanten können sich wegen möglicher berufsrechtlicher Pflichtverletzungen an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Die Kammer entscheidet jedoch nicht allgemein über Schadensersatzansprüche oder sämtliche Gebührenstreitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant.
Welche Rolle spielen Grundrechte im Anwaltsrecht?
Anwaltsrecht ist zugleich in zahlreichen Bereichen Verfassungsrecht.
Besonders wichtig ist die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.
Sie schützt sowohl den Zugang zum Beruf als auch die anwaltliche Berufsausübung.
Berufsrechtliche Beschränkungen können beispielsweise betreffen:
- Zulassung und Widerruf der Zulassung,
- Werbung,
- Berufsausübungsgesellschaften,
- Tätigkeitsverbote,
- Interessenkollisionen,
- Fachanwaltsbezeichnungen oder
- berufsrechtliche Sanktionen.
Daneben können je nach Sachverhalt insbesondere
- Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG,
- Art. 3 Abs. 1 GG,
- Art. 10 GG,
- Art. 13 GG,
- Art. 19 Abs. 4 GG,
- Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und
- Art. 103 Abs. 1 GG
eine Rolle spielen.
Kann eine berufsrechtliche Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt mit Verfassungsbeschwerde angegriffen werden?
Grundsätzlich ja.
Berufsrechtliche Entscheidungen öffentlicher Stellen können Rechtsanwälte in ihren Grundrechten betreffen.
Eine Verfassungsbeschwerde ist jedoch keine zusätzliche Instanz des anwaltlichen Berufsrechts.
Vorher müssen grundsätzlich die eröffneten und zumutbaren fachgerichtlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden.
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach der BRAO sind insbesondere die Anwaltsgerichtshöfe und unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Bundesgerichtshof von Bedeutung.
Erst wenn anschließend eine spezifische Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts geltend gemacht werden kann, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht.
Kann ein Mandant wegen eines Anwaltsfehlers Verfassungsbeschwerde erheben?
Nicht unmittelbar gegen den privaten Rechtsanwalt.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Akte öffentlicher Gewalt.
Macht ein Rechtsanwalt beispielsweise
- einen Beratungsfehler,
- versäumt eine Frist oder
- verletzt seine Verschwiegenheitspflicht,
kommen zunächst insbesondere zivilrechtliche, berufsrechtliche oder gegebenenfalls strafrechtliche Reaktionen in Betracht.
Ergeht über einen solchen Konflikt später eine gerichtliche Entscheidung, kann diese unter den allgemeinen Voraussetzungen selbst Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde werden.
Auch dann genügt aber nicht die Behauptung, das Fachgericht habe das einfache Recht falsch angewandt.
Erforderlich ist eine spezifische verfassungsrechtliche Verletzung.
Wer betreibt anwaltsrecht-faq.de?
Die Inhalte dieses Informationsportals stammen von Rechtsanwalt Thomas Hummel von der Kanzlei Abamatus.
Der anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt heute insbesondere im Staats- und Verfassungsrecht.
Im Mittelpunkt stehen vor allem
- Grundrechte,
- Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht,
- Verfahren vor Landesverfassungsgerichten,
- Menschenrechtsbeschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie
- weitere staats- und verfassungsrechtliche Verfahren.
Das Portal anwaltsrecht-faq.de dient dagegen vor allem der allgemeinen Information über das anwaltliche Berufsrecht.
Übernimmt die Kanzlei Abamatus gewöhnliche anwaltliche Berufsrechtsmandate?
Der Schwerpunkt der Kanzlei Abamatus liegt nicht in der laufenden fachrechtlichen Beratung zu sämtlichen Fragen des anwaltlichen Berufsrechts.
Von besonderem Interesse sind vielmehr Fälle, in denen aus einer berufsrechtlichen Auseinandersetzung eine verfassungsrechtliche Frage entstanden ist.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn nach Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs geprüft werden soll, ob eine Entscheidung
- die Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts verletzt,
- eine unverhältnismäßige berufsrechtliche Beschränkung enthält,
- gegen den Gleichheitssatz verstößt oder
- Verfahrensgrundrechte verletzt.
Für die fachrechtliche Vertretung in einem noch laufenden berufsrechtlichen Ausgangsverfahren kann dagegen die Einschaltung eines auf das anwaltliche Berufsrecht spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll sein.
Wer unterstützt bei einer Verfassungsbeschwerde im Anwaltsrecht?
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist mit der Kanzlei Abamatus insbesondere auf verfassungsrechtliche Verfahren spezialisiert.
Geht es nach Abschluss eines berufsrechtlichen, haftungsrechtlichen oder sonstigen anwaltlichen Verfahrens um die Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt, kann der Fall unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden.
Dabei ist insbesondere zu untersuchen,
- ob der Rechtsweg vollständig ausgeschöpft wurde,
- ob der Subsidiaritätsgrundsatz beachtet ist,
- ob noch ein fachgerichtlicher Rechtsbehelf erforderlich ist,
- welche Grundrechte betroffen sein können und
- ob sich eine spezifische Verfassungsverletzung substantiiert darlegen lässt.
Eine Verfassungsbeschwerde dient nicht dazu, das gesamte anwaltliche Ausgangsverfahren noch einmal wie in einer weiteren Berufungsinstanz überprüfen zu lassen. Entscheidend ist vielmehr, ob das Handeln öffentlicher Gewalt verfassungsrechtliche Grenzen überschritten hat.